Siehe auch: https://dejure.org/gesetze/StGB/80.html und http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__80.html
Die Änderung steht im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2016 Teil I Nr. 65, ausgegeben zu Bonn am 28. Dezember 2016, Seite 3.152
Der Angriffskrieg bleibt verboten, nun aber durch § 13 des Völkerstrafgesetzbuches, siehe auch https://www.gesetze-im-internet.de/vstgb/__13.html
Wer sich also schon die Hände gerieben hat um Danzig wieder anzugliedern – zu früh gefreut. Auf der anderen Seite – früher war die Vorbereitung schon strafbar und man konnte zu 10 Jahren verknastet werden, jetzt muss man wirklich irgendwo einfallen.
Und hier kommen wir zur eigentlichen Problematik: die neue Regelung ist nicht nur schändlich, widerlich, ekelhaft und pervers, sondern auch noch verfassungswidrig.
Art. 26 Abs. 1 GG: Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen.
Sind diese Honks, die sich Abgeordnete nennen, auch nur im Ansatz in der Lage, verfassungstreue Gesetze zu beschließen? Und was ist mit dem feinen Herrn Präsidenten, unserem Experten für Ehebruch, ist der jetzt auch Experte für Verfassungsbruch? Sowas hätte der im Leben nicht unterschreiben dürfen!
Wenn so ein Dorf-Blogger mit durchschnittlicher Intelligenz und Anzahl an Tippfehlern wie ich das in einer 2 Minuten 30 Google-Recherche herausfinden kann, wofür bekommt der dann sein Geld?
Und warum deckt man diese ganze Gesetzesänderung so zu, vor allem in den Medien? Hätte man doch in der Tagesschau mal bringen können, hätte die Leute bestimmt interessiert.
Die Lage wird täglich schlechter.
Meldung am Rande: der militärische Arm der Gutmenschen-Fraktion – die AntiFa – hat im letzten Jahr allein in Berlin 372 Autos abgefackelt, siehe auch http://www.tagesspiegel.de/berlin/bilanz-der-polizei-zahl-der-autobrandstiftungen-in-berlin-hat-sich-verdoppelt/19205164.html
Kein Shitstorm.