(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. 2 Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
zu 1: Ähh, nein. Demokratie ist, wenn das Volk was zu melden hat, bei uns haben Oligarchen bzw. Lobbyisten was zu melden.
zu 2: Leider nein. Man nimmt sich die Gewalt und verteilt großzügig irgendwelche „Rechte“. Abstimmungen gibt es auf Bundesebene nicht. Bei den Wahlen kann man Parteien und damit Lobby-Clubs wählen. Schwierig.
zu 3: Idealismus pur. In der Realität verwischt das zunehmend.
zu 4: Andere Abhilfe wären die Gerichte, die jeden Scheiß einfach durchwinken. Wer dieses Gesetz braucht, wird es nicht durchsetzen können, ansonsten braucht man es nicht.
Derzeit haben wir es damit zu tun: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/127/1812785.pdf
Das ist übel, damit macht man totale Überwachung mehr oder weniger durch die Hintertür. Eine winzig kleine Überarbeitung des Paragraphen 100a der Strafprozessordnung und Zack – die Stasi ist ein Dreck dagegen. Vorher gehts um Blutentnahmen, dann um Überwachung. Bitte selber lesen, im verlinkten Dokument ab Seite 11.
Auf S. 16 dann: die Maßnahme darf sich nut gegen Beschuldigte richten [blabla], die Maßnahme darf sich auch gegen unvermeidbare Betroffene richten, wenn […]
Man möchte im Kreis kotzen. Man möge sichherstellen, dass Kernbereiche des privaten Lebens nicht betroffen seien, aber man kann auch Abhören, wenn einer auf dem Klo beim scheißen sitzt.
Dieses Gestz und sein Zustandekommen sind nicht demokratisch. Jemanden auf dem Boiler beim kacken zu belauschen ist nicht demokratisch. Bitte, alle Staatsrechtler die wir noch haben, macht eine Verfassungsklage.
Aber nochmal, für unsere sog. Volksvertreter: Euer Job ist es, Gesetze für uns zu machen, die unser Zusammenleben regeln. Damit das möglichst schmerzfrei geht.
Euer Job ist nicht festzustellen, ob Jürgen Schulz, Christian Müller oder Michaela Meyer beim kacken lesen. Das geht Euch nix an. Selbst dann, wenn die Verfassungsfeinde sind und lieber eine Monarchie haben wollen oder den Holocaust leugnen.
Erst recht dann nicht, wenn die drei selber gar nichts gemacht haben, aber Arbeitskollegen oder Nachbarn von jemandem sind, der Steuern hinterziehen könnte und Ihr das beweisen wollt.
Es geht Eucht nichts, aber auch gar nichts an.
Wenn Ihr dann noch verstehen könntet, dass Eure Macht daraus besteht, dass ALLE anderen auf ihre persönliche Macht verzichten und diese an Euch übertragen haben, dann sind wir auf dem richtigen Weg.
Denn: wenn alle Jürgens, Christians und Michaelas beschliessen, dass sie sich selber besser helfen können, wird das für Euch – sagen wir eng. Und die können das beschließen. Ihr müsst es nur weit genug treiben.
Ihr habt Eure Macht von uns. Wir können die Euch auch wieder wegnehmen – das geht.
Pingback: Was hast Du gewusst, Großvater? – Briefe an Thorsten