Vom Völkerrecht gibt es nicht nur eine Version, und man muss das wissen und man muss das unterscheiden, um zu verstehen, was gerade passiert.
Es gibt zum einen das Kriegsvölkerrecht, im Deutschen auch gerne humanitäres Völkerrecht genannt.
siehe auch: https://www.bmvg.de/de/themen/friedenssicherung/humanitaeres-voelkerrecht
Das ist sehr, sehr nett, zeigt aber nur, was man darf und was nicht. Etwa wann man Zivilisten umlegen kann, und wann nicht.
Art. 23 des Genfer Abkommens über den Schutz von Zivilpersonen in Kriegszeiten sagt, dass eine Kriegspartei eben auch humanitäre Hilfe blockieren darf. Oder die Caroline-Kriterien, die zeigen, dass ein Präventivschläg auch rechtskonform sein kann.
Im Allgemeinen wird das Völkerrecht als Totschlagargument missbraucht, meist wird es instrumentalisiert. Und zwar je nach Interesse in die eine oder die andere Richtung.
Und dann die lustigen Missbraucher des IGH, einem politischen Instrument.
Angenommen irgendwann, sagen wir realistisch in so ca. zehn Jahren, kommt der Präventivschlag Israels gegen den Iran vor den Internationalen Gerichtshof der UN. Und weiter angenommen, das Gericht kommt nach weiteren, sagen wir fünf Jahren zu dem Schluss, der Präventivschlag Israels habe gegen das Kriegsvölkerrecht verstoßen. Was dann passiert? Genau, gar nichts. Der IGH kann niemanden bestrafen.
Wenn einzelne Menschen, etwa Soldaten, dagegen verstoßen und Kriegsverbrechen begehen, können sie dafür bestraft werden. Beispielsweise von dem Staat, für das sie das Kriegsverbrechen begangen haben. Oder vom IStGH, der nicht zur UN gehört.
Aber wenn ein Staat sagt „I don’t give a fuck“ gibt es absolut keine Möglichkeit, das durchzusetzen.
Es mag noch so viele Haftbefehle gegen Trump, Netanjahu, Putin oder egal geben – in Staaten, die sich nicht dem IStGH unterworfen haben, passiert da genau nichts. Und wenn andere Staaten die dann nicht einmal verhaften wollen, passiert da noch weniger als nichts.
Es ist heiße Luft.
Dazu kommt, dass mittlerweile über die Hälfte der UN-Mitgliedsstaaten keine Demokratien sind. Das bedeutet, dass über die Hälfte sich mit hoher Wahrscheinlichkeit selber nicht an das Völkerrecht, besonders das Kriegsvölkerrecht, oder beispielsweise die Menschenrechte hält.
Wenn etwa China, Vetomacht im UN-Sicherheitsrat, das Recht bricht, als würde es am verkaufsoffenen Sonntag die Ikea-Kantine wegen kostenloser Köttbullar stürmen, passiert genau nichts. Die seit einem dreiviertel Jahrhundert andauernde Situation der Übernahme Tibets durch China ist nicht geklärt. Das will auch keiner machen.
Der festgestellte Völkermord an den Rohingya wird seit sechs Jahren vor dem IGH diskutiert, ohne jede Auswirkung auf Myanmar. Im Jemen und im Sudan sind Millionen Menschen auf der Flucht und es interessiert genau keinen. Dabei sind viele von diesen Menschen unterernährt und gleichen eher Gerippen, als Menschen. Aber nicht mal Brot für die Welt kümmert sich darum, es sei zu gefährlich, heißt es.
1994 wurden knapp eine Million Tutsi mit Knüppeln und Macheten erschlagen, zum Inzest und Kannibalismus gezwungen und gepfählt wurden, möge der geneigte Leser raten, was die UN gemacht hat.
Und richtig, sie hat die Blauhelme abgezogen. Weshalb der kommandierende kanadische Generalmajor Dallaire in der Folge zweimal versucht hat sich umzubringen, weil er gewarnt hat und keiner hören wollte und weil er deshalb zehn seiner über 2000 Männer nicht retten konnte.
Also, was anfangen mit dem Völkerrecht? Im Zweifel gilt eh das Recht des Stärkeren bzw. das, des Siegers.
Es ist eine hübsche Idee, das Völkerrecht. Aber gilt nicht für alle und für jeden, und deshalb kämpft Israel jeden Tag um seine pure Existenz.
Und ich bin der Meinung, dass Israel jedes Recht hat, seine Existenz zu bewahren, genau so, wie die Völker Europas das auch haben.