Nur, um das mal klar zu stellen. Die Religionsfreiheit schützt die Religionsgemeinschaften VOR dem Staat.
Das bedeutet, das wir glauben dürfen was wir wollen, in das Gotteshaus unserer Wahl gehen können, und wer zu heiligen Schmitz beten will, der möge das tun.
Das bedeutet nicht, dass man vom Staat irgendentwas fordern kann, ausser Ruhe vor demselben.
Man kann weder eine Kleiderordnung fordern, noch das man jemandem Hand geben muss oder auch nicht, man darf nicht sämtliche Gebetesräume für seine Privat-Religion beanspruchen.
Es bedeutet, das niemand katholischer Christ sein muss. Aber auch niemand sunnitischer Moslem. Es bedeutet, das man Bibeln verbrennen darf und den Koran. Man darf einen Scheiterhaufen für Kruzifixe errichten und gleichzeitig Kopftücher und Burkas als Anzünder benutzen.
„Nur, um das mal klar zu stellen. Die Religionsfreiheit schützt die Religionsgemeinschaften VOR dem Staat.“
Nein, nicht Religionsgemeinschaften werden geschützt, sondern Individuen.
Ihnen darf man nicht vorschreiben, was sie zu glauben haben.
Religionsgemeinschaften verdrehen aber die Religionsfreiheit dahingehend, daß die meinen, ihre Gemeinschaften würden geschützt (mit allem, was dazu gehört) und hätten sogar Anrecht, gefördert zuwerden.
Aber es wird das INDIVIDUUM geschützt. Hat aber keinen Anspruch, daß sein Glauben noch gefördert wird.
Den Rest des Artikels fand ich dann aber prima 🙂
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Sehe ich genauso.
Ein interessantes Thema in diesem Zusammenhang ist meiner Meinung nach das Errichten religiöser Gebäude (aus architektonischer Sicht).
Seien es Kirchen mit ihren Türmen oder Moscheen mit ihren Minaretten, beide Gebäude heben sich baulich zumeist deutlich von den umgebenden Gebäuden ab. Sie haben damit das Potential, das Antlitz eines Stadtviertels oder eines Dorfes maßgeblich mit zu beeinflussen.
Insofern finde ich es berechtigt, wenn Menschen z.B. gegen eine Moschee mit Minarett protestieren. Einfach nur weil es ein stark aus der Reihe fallendes Gebäude ist und rein optisch den Anblick stark verändert (es sei mal dahingestellt ob es ‚dazu passt‘ oder nicht). Nun würde der Gläubige argumentieren, dass religiöse Gebäude – Kirchen wie Moscheen – zum Ausüben des Glaubens nötig sind und diese Gebäude allein historisch betrachtet nun einmal bestimmte bauliche Formen haben.
Mir stellt sich die Frage, ob die Religionsfreiheit es erlaubt, ein religiöses Gebäude zu bauen wie man will, oder ob man Gläubige zwingen kann/darf, ihr Gebetshaus optisch dem drumherum anzugleichen. Ich kenne mich mit Bibel und Koran nicht gut aus, ist das errichten hoher Türme für den Gläubigen (egal welcher Religion) notwendig?
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Die Religionsvorschriften geben das nicht her. Im Gegenteil. Der Turmbau zu Babel wird im alten Testament, und damit im Judentum und im Christentum ausdrücklich als furchtbare Sünde gebrandmarkt. Der Islam bezieht sich in großen Teilen auf das alte Testament, in dieser Überlieferung hat Namrud (bei uns Nimrod) den Turm gebaut, um Allah zu stürzen.
Die ersten Kirchen waren umfunktionierte römische Tempel, die ersten Moscheen umfunktionierte Kirchen und Synagogen.
Vermutlich werden die Türme gebaut, um einem Gott nahe zu sein und weil die Leute denken, das sich das so gehört.
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