Ich zitier das jetzt mal per Copy & Paste:
„IP-Adressen sind aus dem Internet nicht mehr wegzudenken. Alle internetfähigen Endgeräte haben eine solche Adresse, seien es Computer, Notebooks oder Smartphones. Zwar ist diese Adresse häufig dynamisch, das heißt, sie ändert sich in regelmäßigen Abständen. Trotzdem hat jeder Internetnutzer durch die IP-Adresse zu einem bestimmten Zeitpunkt eine ganz bestimmte Kennung – quasi einen digitalen Fußabdruck.“ http://www.tagesschau.de/bgh–ip-adressen-101.html, abgerufen am 16.05.2017
Kann man sich gar nicht ausdenken. Das ist eine Feststellung von der Tragweite a la „Räder sind von modernen Autos gar nicht wegzudenken“. Oder auch „ein Uterus ist bei einer Schwangerschaft gar nicht wegzudenken“.
Dieses Plätzchen ist so allgemein, also ähh ja.
Der Text handelt von einem BGH-Urteil (Az. VI ZR 135/13) von heute, dessen schriftliche Begründung noch nicht vorliegt. Im wesentlichen hat das Gericht jedoch festgestellt, dass es sich bei IP-Adressen um personenbezogene Daten handelt. Kann man sich – auch von der Funktion – ähnlich vorstellen wie Telefonummern. Zur Gefahrenabwehr darf man solche Daten speichern, wird sie allerdings auch an diverse Dienste rausgeben müssen. Wo ein Trog, da Schweine und wenn einer einen Datenreichtum hat, wird man da auch ran wollen.
Fazit aus diesem Urteil: wer unerkannt irgendwo anrufen möchte sollte seine Rufnummer unterdrücken, wer unerkannt irgendwo surfen möchte sollte seine IP-Adresse ebenfalls unterdrücken. Für letzteres gibt es den Tor-Browser.
Fazit aus dem Artikel der ARD: wenn die in meinen Kernkompetenzen mal wieder beweisen, dass sie wirklich so gar keine Ahnung haben, weder was Nationalökonomie betrifft noch was das Netz angeht – sind die dann auf anderen Gebieten besser? Ist das alles so schlecht?
Nein, die sind auf anderen Gebieten *nicht* besser. Ja, es *ist* alles so schlecht!
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