Gericht untersagt der „taz“ bei einem Ordnungsgeld von 250.000 Euro die Unwahrheit über David Berger zu verbreiten

Jürgen Fritz Blog

Von David Berger und Jürgen Fritz, So. 17. Mrz 2019

Vor wenigen Tagen bekam die Die Tageszeitung (taz) in Berlin Besuch von einem Gerichtsvollzieher, der ihr eine einstweilige Verfügung des Landgerichts München überreichte, die dem Blatt, dass dem grün-linken Spektrum zuzuordnen ist, bei der Androhung von bis zu einer viertel Million Euro Ordnungsgeld untersagt, weiterhin eine Falschbehauptung über David Berger zu verbreiten, die geeignet ist, ihn in die Nähe von Holocaustleugnern und Antisemiten zu rücken. Doch das war nicht das erste Mal, dass die taz mit dubiosen Methoden auffiel und gerichtlich gegen sie vorgegangen werden musste. David Berger und Jürgen Fritz berichten.

A. David Berger: Die taz hatte schon zum zweiten Mal Fake-News über mich verbreitet

Im Zusammenhang mit der Wut der Mainstreammedien darüber, dass der WDR ein einstündiges Interview mit mir produziert und trotz eines linken Shitstorms ausgestrahlt hatte, hatte die taz am 24. Januar 2019 über mich geschrieben:

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Über osthollandia

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