Und wieder haben es die Sozialdemokraten getan, schon wieder!

Sie ruinieren die Demokratie, sie umgehen den Rechtsstaat und damit auch die FDGO, sie handeln selbstherrlich, arrogant, unbelehrbar.

Schon 2018 habe ich diesem Artikel darauf hingewiesen, wie sozialdemokratische Politik unweigerlich in die Diktatur führt, aber sie wollen es besser wissen und wissen einen Scheiß.

Man kann nicht mit Verordnungen und unter Umgehung von Demokratie und Gerichtsbarkeit eine Demokratie leiten, ohne dass das in die Diktatur führt.

Wir schreiben also wieder das Jahr 1932. Die politische Landschaft in Deutschland ist zerrüttet, Gott weiß, der wievielte Wahlkampf gerade ist, wer gerade zurückgetreten wurde, wer durch welche Ränkespiele gerade am Drücker ist. Doch eines ist klar – ohne die Journalisten wäre die Situation nicht die, die sie ist. Zeitungen haben hohe Auflagen, der Hörfunk enorme Reichweite. Politik und Journaille sind eng verwoben.

Schon 1918 war die sog. Pressekonferenz eingeführt worden. Der Begriff ist aber irreführend. Statt einer Konferenz gab es Hintergrundabsprachen, zunächst militärisch, von dem, was nicht an die Öffentlichkeit geraten durfte, vor allem aber über das, was an die Öffentlichkeit geraten sollte. Das Format wurde fortgesetzt, die NSDAP wurde nicht zugelassen, die NSDAP hat daher versucht, Journalisten zu bestechen um zu erfahren, was im Hinterzimmer abgesprochen wurde.

Eigentlich gab es in Deutschland zu der Zeit keine Zensur. Eigentlich. Aber ach…

Artikel 118 der Weimarer Reichsverfassung: „Jeder Deutsche hat das Recht, innerhalb der Schranken der allgemeinen Gesetze seine Meinung durch Wort, Schrift, Druck, Bild oder in sonstiger Weise frei zu äußern. An diesem Recht darf ihn kein Arbeits- und Anstellungsverhältnis hindern, und niemand darf ihn benachteiligen, wenn er von diesem Rechte Gebrauch macht. Eine Zensur findet nicht statt, doch können für Lichtspiele durch Gesetz abweichende Bestimmungen getroffen werden. Auch sind zur Bekämpfung der Schund und Schmutzliteratur zum Schutze der Jugend … gesetzliche Maßnahmen zulässig.“

Das Gesetz kam dann 1926, siehe https://www.zaoerv.de/01_1929/1_1929_2_b_533_2_536_1.pdf, abgerufen am 17.07.2024

Mit diesem Instrument hat die Regierung Hitler dann später die Bücherverbrennungen initiiert und begründet.

Pressefreiheit gab es in der Weimarer Republik nicht. Nur die Meinungsfreiheit als Individualrecht und auch das nur bedingt. Die Republikschutzgesetze von 1922 und 1930 sowie zahlreiche Notverordnungen in den Jahren 1931 und 1932 hatten das Verbot unzähliger Zeitungen zur Folge. Die Verbote wurden auf Länderebene ausgesprochen. 1932 gab es etwa 4.700 Zeitungen mit einer Gesamtauflage von ca. 25 Millionen Exemplaren.

Hat die Zensur Hitler verhindert? Offensichtlich nicht. Die Zensur ist also KEIN geeignetes Mittel, um das Böse schlechthin zu verhindern – im Gegenteil, man baut einen Instrumentenkasten aus dem das Böse sich dann prima bedienen kann.

Macht aber nichts, obwohl Verbote, Zensur und Rechtsbeugung nicht helfen, macht man es erneut. Gestern hat die Ministerin, die für den Schutz der Verfassung und der Wahrung der Pressefreiheit zuständig ist, die Innenministerin Faeser das Magazin Compact verboten. In der Bundesrepublik gibt es kein Instrumentarium, dass man für so etwas nutzen könnte, man müsste da also erst ein Gesetz erlassen und dann zum Gericht gehen – wie es sich in einem Rechtsstaat gehört. Aber nicht die Dame Faeser. Die umgeht ein rechtsstaatliches Verfahren und beugt das Vereinsrecht.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser: „Ich habe heute das rechtsextremistische ‚COMPACT-Magazin‘ verboten„, siehe auch https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2024/07/exekutive2.html, abgerufen am 17.07.2024

Sie hat die GmbHs zu Vereinen erklärt und dann ein Verbot erlassen, weil sich diese Vereine gegen FDGO äußern würden und weil die gegen Juden uns Muslime hetzen würden. Zwar gibt es keine einzige Verurteilung aber egal. Und man veranstaltet eine Hausdurchsuchung, aber nicht ohne die Termine vorher genehmen Journalisten durchzustechen, damit die dann auch Bilder von Jürgen Elsässer im Bademantel verbreiten können, der von Polizisten mit Sturmhauben umringt ist.

Man muss bitte verstehen, was gerade in Deutschland passiert. Das GG soll die Bürger und übrigens auch juristische Personen wie Vereine, GmbHs und AGs vor einem übergriffigem Staat schützen. Der Bürger ist Träger der Grundrechte, der Staat durch das GG gebunden. Aber hier wird das Gegenteil praktiziert.

Wenn das so durchgeht wird morgen NIUS verboten, übermorgen Cicero. Und dann kommt eine neue Regierung und verbietet die FAZ, die Welt, den Spiegel usw. Das Instrument ist ja dann bereits vorhanden.

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Ich bin die Tochter von Engelbert.
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