Die AfD Kandidaten für die Kommunalwahl in Niedersachen werden reihenweise von den Wahlen ausgeschlossen.
Als Begründung muss irgendeine windige „der dem Innenminister unterstellte und weisungsgebundene Verfassungsschutz will festgestellt haben, dass…“ Aussage, und der Innenminister erlässt dann Weisung, dass solche Kandidaten nicht zur Wahl zugelassen seien, weil die wären nicht verfassungstreu. Und irgendwelche Wahlausschüsse, besetzt von exakt den Parteien, die auch das Innenministerium und den Verfassungsschutz besetzen, können so die unbequeme Konkurrenz aus dem Rennen nehmen.
Unglücklicherweise macht die Justiz in Deutschland mal wieder mit:
Es ist wirkliche eine Schande, denn die Rechtslage sieht dieses maß an Machtanmaßung für irgendwelche wild gewordenen Wahlausschüsse nicht vor.
Geltende Rechtslage für die Bundesrepublik Deutschland ist das Bundeswahlgesetz


https://www.gesetze-im-internet.de/bwahlg/__15.html und https://www.gesetze-im-internet.de/bwahlg/__13.html
Es bedarf also eines Richterspruchs, das Wahlrecht zu verlieren. Nicht eine Tagung eines SPD Ortsvereins, der dann den sog. Wahlausschuss stellt.
Um es schlimmer zu machen, haben die Gerichte komplett versagt:
https://www.bundeswahlleiterin.de/service/glossar/a/aberkennung-wahlrecht.html
Falls jetzt irgendwer ankommt und Revolution spielt, dann kann man dem nicht mehr beikommen, ob man will oder nicht. Der beruft sich auf Artikel 20 GG, Absatz 4

https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_20.html
CDU, CSU, SPD, Grüne, BSW – ihr wollt das offensichtlich so, ihr werdet es bekommen. Und das ist schlimm, richtig schlimm. Vor allem, weil man nicht weiß, wie es ausgeht und in meine eigene Seite habe ich Dank LGBTQ, DEI etc. kein Vertrauen mehr.
Warum ich die Linken bzw. die SED nicht anspreche? Das ist nicht mal der Rechtsnachfolger, die sind Rechtsidentisch der umbenannten SED, das sind die Mauermörder. Das sind keine Demokraten und mit dem Rechtsstaat haben die auch nichts an der Backe.