Causa Ibiza: ich habe Anzeige erstattet

Wo sind wir denn hier? Gelten Recht und Gesetz nichts mehr? Kann man jeden Schmutzkübel über solche ausgießen, die man nicht mag?

Ich habe Anzeige erstattet. Spiegel und SZ hätten das Video nicht veröffentlichen dürfen, sie hätten es nicht einmal transkribieren dürfen.

Zur Sachlage das Strafgesetzbuch (StGB)
§ 201 Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt
1. das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder
2. eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.
(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt
1. das nicht zu seiner Kenntnis bestimmte nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen mit einem Abhörgerät abhört oder
2. das nach Absatz 1 Nr. 1 aufgenommene oder nach Absatz 2 Nr. 1 abgehörte nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen im Wortlaut oder seinem wesentlichen Inhalt nach öffentlich mitteilt.

Die Tat nach Satz 1 Nr. 2 ist nur strafbar, wenn die öffentliche Mitteilung geeignet ist, berechtigte Interessen eines anderen zu beeinträchtigen. Sie ist nicht rechtswidrig, wenn die öffentliche Mitteilung zur Wahrnehmung überragender öffentlicher Interessen gemacht wird.

(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer als Amtsträger oder als für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter die Vertraulichkeit des Wortes verletzt (Absätze 1 und 2).
(4) Der Versuch ist strafbar.
(5) Die Tonträger und Abhörgeräte, die der Täter oder Teilnehmer verwendet hat, können eingezogen werden. § 74a ist anzuwenden.

Nach deutschem Recht und Gesetz ist die Erstellung dieses Videos klar illegal. Das bestreitet niemand. Ob das auch für die Gesetzeslage in Spanien der Fall ist weiß ich nicht. Es wäre in dem Fall spanisches Recht anzuwenden. Nach meiner persönlichen Meinung ist das aber die Herstellung eines Kompromats, eines Schmutzkübels.

Spiegel und SZ haben nun beschlossen, das Kompromat in Teilen zu veröffentlichen. Aus meiner Sicht ist auch das ein klarer Rechtsbruch. Beide Häuser sind deutsch, beide geben deutsche Gerichtsstände an, veröffentlicht wurde in Deutschland, damit gilt eindeutig deutsches Recht.

Die Veröffentlichung ist demnach rechtswidrig, es sei denn sie dient der Wahrnehmung überragender öffentlicher Interessen. Aber die Frage ist hier: wessen Interessen? Wer ist die Öffentlichkeit?

Aus meiner Sicht müsste es ein überragendes deutsches öffentliches Interesse sein. Denn nochmal: das hier ist Deutschland, Gerichtsstand ist jeweils eine deutsche Stadt, es gilt deutsches Recht, beide Zeitungen wenden sich an deutsche Leserschaft. Und welches überragendes Interesse soll eine deutsche Öffentlichkeit an der Diskreditierung von Regierungsmitgliedern eines Drittstaates haben?

Man wird sich auf das Wallraff-Urteil berufen (1). Aber beim Wallraff-Urteil ging es darum, dass ein deutscher Journalist in einer Redaktion eines deutschen Nachrichtenblattes selbst aktiv recherchiert hat, nicht darum, dass man etwa den Chefredakteur des Falters im Ausland besoffen gemacht, mit irgendwelchen Damen zusammengebracht und dabei heimlich gefilmt und das dann veröffentlicht hätte. Das ist ein völlig anderer Schnack.

Es sind in jedem Fall auch die Folgen zu betrachten:

Der derart bloßgestellte ausländische Politiker ist zurückgetreten, nach ihm wurde der Innenminister geschasst, die gesamten Minister der FPÖ sind inzwischen zurück getreten. Es wird ein Misstrauensvotum gegen Kanzler Kurz geben, welches er voraussichtlich verlieren wird. Die Hoffnungen der Sozialdemokratie werden sich nicht erfüllen.

Ob die ÖVP die von Kurz erträumte absolute Mehrheit erreichen kann, wenn im Herbst Neuwahlen stattfinden – wer weiß. Die Art, wie dieses Video erstellt und genutzt wurde gereicht keiner Demokratie zur Ehre. Und wage zu behaupten, nicht nur ich habe genug von solchen Machenschaften. Am Ende kann sich das auch noch leicht drehen und man hat eine Mehrheit für die FPÖ. In dem Fall würde ich mich über die langen Gesichter freuen.

Das ganze ist ein einziges Desaster.

1 https://www.telemedicus.info/urteile/Presserecht/Vertraulichkeit-der-Redaktionsarbeit/181-BVerfG-Az-1-BvR-27281-Wallraff-I.html

Über osthollandia

Ich bin die Tochter von Engelbert.
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