Zu dieser Frage läuft auf den ScienceFiles derzeit eine Umfrage. Letzte Woche habe ich auf „ja“ geklickt.
Heute morgen, war noch nicht mal 7 Uhr, Lage geprüft. Danisch.de (gefühlte 10 Artikel), WDR.de (Wetterbericht, Verkehr), Spiegel (durchgescrollt), Diaro (auch gescrollt), Zeit (beim Scrollen hängen geblieben) – man will ja informiert sein.
Hier der Link: http://www.zeit.de/wirtschaft/2017-08/ezb-anleihenkaufprogramm-bundesverfassungsgericht-eugh, abgerufen am 17.08.2017
Ausnahmsweise zitiere ich die Wikipedia:
„Es ziemt dem Untertanen, seinem Könige und Landesherrn schuldigen Gehorsam zu leisten und sich bei Befolgung der an ihn ergehenden Befehle mit der Verantwortlichkeit zu beruhigen, welche die von Gott eingesetzte Obrigkeit dafür übernimmt; aber es ziemt ihm nicht, die Handlungen des Staatsoberhauptes an den Maßstab seiner beschränkten Einsicht anzulegen und sich in dünkelhaftem Übermute ein öffentliches Urteil über die Rechtmäßigkeit derselben anzumaßen.“ – Antwort von Gustav von Rochow vom 15. Januar 1838 auf eine Zustimmungsadresse von John Prince-Smith an Wilhelm Eduard Albrecht
Unser Bundesverfassungsgericht soll also nach Meinung der Zeit Demut vor der EZB haben. Die EZB steht demnach über unserer Verfassung, der Verfassungsgericht soll Untertan einer Bank sein.
Reicht. Das ist übel. Die können ihre Befragung abrechen. Die Antwort ist JA.