Der Paragraph 219a StGB stellt Reklame für den Schwangerschaftsabbruch unter Strafe.
Hier der Gesetzestext: https://dejure.org/gesetze/StGB/219a.html, abgerufen am 26.11.2017
Es ist verboten, eigene Dienste zur Abtreibung anzupreisen und darauf hinzuweisen, dass man solche Dienste anbietet. Es sei denn, man ist eine offizielle Beratungsstelle. Das ist logisch und richtig, denn wenn auch der Praragraph 218 durch den Zusatz 218 a straffrei gestellt wird, Abtreibung ist verboten.
Siehe auch: https://dejure.org/gesetze/StGB/218.html, abgerufen am 26.11.2017 und
https://dejure.org/gesetze/StGB/218a.html, abgerufen am 26.11.2017
Selbst in den modernen Versionen des Hippokratischen Eides verpflichten sich Ärtzte auf den Schutz des Lebens, nicht auf seine Vernichtung.
Ich werde jedem Menschenleben von der Empfängnis an Ehrfurcht entgegenbringen und selbst unter Bedrohung meine ärztliche Kunst nicht in Widerspruch zu den Geboten der Menschlichkeit anwenden.
Siehe auch: https://aerzte-fuer-das-leben.de/ueber-uns/grundlagen/grundlagen-genfer-geloebnis/ und https://www.aerzteblatt.de/archiv/194278/Weltaerztebund-Revision-des-aerztlichen-Geloebnisses, abgerufen am 26.11.2017
So erfolgreich die „Mein Bauch gehört mir“ Kampagnen der Feministinnen auch waren, in der Sekunde wo sich in diesem Bauch ein neues Kind ansiedelt, gehört mein Bauch eben nicht mehr nur mir, sondern er ist Schutzraum für das neue Kind. Das eine Mutter in Not gerät, das Kind aus welchen Gründen auch immer meint nicht austragen zu können, ist eine generelle Schande unserer Zeit und ein Affront gegen ihre eigene Mütterlichkeit, ein Unding. Hunderttausende ungeborene Kinder kamen so zu Tode, spätestens 2018 wird die Millionengrenze erreicht sein.
Sie auch: https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/GesellschaftStaat/Gesundheit/Schwangerschaftsabbrueche/Tabellen/RechtlicheBegruendung.html;jsessionid=740E48CA8C7C748B3E9387136754A811.InternetLive2, abgerufen am 26.11.2017
Nun hat eine Ärztin, der man die Ärtztlichkeit absprechen muss, verstößt sie doch gegen ihren eigenen Eid, auf ihrer Website ihre Dienste als Engelmacherin hingewiesen. Sie wurde völlig zu Recht verurteilt. Sofort geht ein Sturm los, das sei antiqiert und der Paragraph müsse weg.
Siehe auch: http://ze.tt/schwangerschaftsabbruch-das-urteil-im-fall-kristina-haenel-ist-ein-skandal/?utm_campaign=ref&utm_content=zett_zon_parkett_teaser_x&utm_medium=fix&utm_source=zon_zettaudev_int&wt_zmc=fix.int.zettaudev.zon.ref.zett.zon_parkett.teaser.x, abgerufen am 26.11.2017
Die Feinde des Lebens aus SPD, Linke und Grüne wollen Werbung für Abtreibung erlauben. Sie nennen das Informationsfreiheit. Ärtzte sollen, gegen ihren heiligen Eid, nicht nur unerlaubt. aber straffrei Leben vernichten dürfen, sondern das auch noch anpreisen können als ganz normale Dienstleistung.