Ein Staat muss sich konstituieren, das heißt er muss sich eine wie auch immer geartete Verfassung geben.
Eine Verfassung kann schriftlich vorhanden sein, so wie etwa das Grundgesetz oder die Verfassung der USA, oder sich aus dem überliefertem Recht ergeben, so wie etwa in Groß Britannien.
Grundsätzlich ist diese Verfassung für alle Staatsbürger und alle Staatsorgane bindend, ist also quasi Grundlage des Gesellschaftsvertrages aller Staatsbürger untereinander und zum Staat.
Wenn die Verfassung schriftlich als Verfassungsgesetz vorliegt hat ein Gremium aus Bürgern dieses ausgearbeitet und beschlossen. Der Beschluss kann durch Volksabstimmung erfolgen, er kann aber auch durch Bevollmächtigte, also Abgeordnete, erfolgen. In einer Diktatur kann die Verfassung auch „von oben“ diktiert werden, etwa durch Erlass eines Kaisers.
In einem Verfassungsgesetz werden grundlegende Dinge geregelt, etwa wer Staatsoberhaupt mit welchen Rechten ist, was das Staatsgebiet ist, ob es Grundrechte gibt und wenn ja welche und für wen. Darüberhinaus können auch noch Staatsziele definiert werden, im Königreich Bhutan ist das Glück der Bürger oberstes Staatsziel, in der BRD war es von 1949 bis 1990 die Wiedervereinigung.
Für die BRD steht im Grundgesetz Art. 28: „Die verfassungsmäßige Ordnung in den Ländern muß den Grundsätzen des republikanischen, demokratischen und sozialen Rechtsstaates im Sinne dieses Grundgesetzes entsprechen“
An dieser Stelle ist zum ersten mal von einem Rechtsstaat die Rede. Die Kennzeichen eines Rechtsstaates sind
- Regierung und Verwaltung dürfen nur im bestehenden Gesetzesrahmen handeln
- die Gesetzgebung (Legislative), die Rechtsprechung (Judikative) und die handelnden Organe wie Polizei und Verwaltung (Exekutive) müssen getrennt von einander sein
- alle Gesetze gelten für alle gleich
- es herrscht Rechtssicherheit
Das bedeutet auch, eine Angela Merkel kann nicht einfach so irgendwelche Gesetze aushebeln. Hierbei handelt es sich um Ultra Vires, ausbrechende Rechtsakte. Auf genau dieser Basis hat neulich das OLG Koblenz 1 festgestellt, das der Rechtsstaat in Teilen abgeschafft ist.
Alle Grundrechte, die dem Bürger zuerkannt werden, sind ihrem Wesen nach Abwehrrechte gegen einen tendenziell zur Übergriffigkeit neigenden Staat. Es sollte von Anfang an ein zweites Weimar verhindert werden, und genau dafür sind diese Grundrechte gedacht.