Leider muss das mal wieder sein.
Das Selbstbestimmungsrecht der Völker – aller Völker, auch das der Bayern und das der Katalanen, selbst das der Kurden und das der Juden – ergibt sich aus der UN-Charta, Artikel 1 und 2.
Siehe: https://www.unric.org/de/charta, abgerufen am 26.03.2018
Aus diesem Selbstbestimmungsrecht ergibt sich das Recht für ein jedes Volk, selbst zu entscheiden wann es mit wem zusammen in einem Staat organisiert sein möchte und wann nicht. Ein direktes Sezessionsrecht ergibt sich nicht, aber ein mindestens indirektes. Denn, wer in einen Staat eintreten kann, der kann auch wieder austreten und Krieg ist eindeutig verboten, auch Krieg um eine Sezession zu verhindern, sogar Krieg, um den Zusammenschluss eines neuen Staates zu unterdrücken. Das darf man nicht, Krieg ist in jedem Fall verboten und damit illegal.
Ein Staat erhält seine Souveränität durch die Souveränität, die ihm seine Bürger verleihen. Jeder Mensch ist frei und gleich geboren, mit gleichen Rechten und gleicher Souveränität. Ob diese sich durchsetzen lässt ist eine andere Frage.
Würde das Volk der Bayern einen Austritt aus der Bundesrepublik Deutschland wünschen, so dürften sie das tun. Der Wunsch wird dann per Referendum ermittelt, aber diese Abstimmung ist in jedem Fall legal, die Durchführung eines solchen Referendums auf gar keinen Fall Veruntreuung von Staatsgeldern und das Referendum völkerrechtlich bindend. Die BRD hätte in gar keinem Fall das Recht, auch nur im Ansatz ein solches Referendum zu unterdrücken. Würde sie es tun, zöge Artikel 20 GG und alle Bürger der BRD wären aufgerufen, eine derart handelnde Regierung sofort aus dem Amt zu jagen.
Siehe: https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_20.html, abgerufen am 26.03.2018
Internationale Haftbefehle aller Art dürfen nur dann durchgesetzt werden, wenn der entsprechende Gesetzesbruch auch in Deutschland illegal wäre. Aus dem Grund gibt es in der EU den sog. EUHb, der diese Gleichheit bei 32 Kategorien nicht mehr verlangt.
Siehe auch: https://db.eurocrim.org/db/de/doc/1602.pdf, abgerufen am 26.03.2018
Carles Puigdemont hat aber auch nach spanischem Recht gegen keine der 32 schweren Kategorien verstoßen. Alleine Untreue im Amt könnte man ihm vorwerfen, aber nicht für die Durchführung einer Abstimmung in einer Demokratie.
Macht aber nichts, sofort kommt ein Winkeladvokat und Rechtsverdreher und flickt dem Armen Hochverrat ans Zeug, irgendwelche Fischblätter finden das super. Nur die Gesetze mal selber lesen und verstehen, das wollen die alle nicht.
Das alles ist extrem unerfreulich und zeigt die Dienstfertigkeit der deutschen Justiz, die unabhängig sein sollte, um der Regierung in den Hintern zu kriechen. Durch dieses Land kann jeder Mörder unbehelligt reisen, sich aufhalten, sonstwas, aber einen Demokraten muss man natürlich aus dem Auto zerren und dann einknasten.
Da die deutsche Regierung sich in Europa mit der Migrationspolitik furchtbar beliebt gemacht hat, sich diese Beliebtheit mit Kakerlaken, Wurzelbehandlungen beim Zahnarzt und Fußpilz teilt, muss natürlich geschleimt werden, was das Zeug hält. Was juckt eine Angela Merkel schon das Selbstbestimmungsrecht der Katalanen, wenn man einem König Felipe in den Enddarm kriechen kann? Und das, wo jedes internationale Polizeiabkommen als aller erstes Verbot der Politik auf der Agenda hat?
Meine Gefühle schwanken zwischen Fremdscham für diese Regierung und absoluten Ekel vor dieser Regierung.